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Wirtschaftliche Aspekte der Praxisgründung

Autoren: Martin Bumm und Andrea Schwarte

Grundüberlegungen – Praxisgründungskonzept

Im Vorfeld einer Praxisgründung sind, um den wirtschaftlichen Erfolg der Praxis langfristig zu sichern, diverse Vorüberlegungen anzustellen. Der Zahnarzt braucht ein schlüssiges Praxisgründungskonzept, welches später die Basis für das betriebswirtschaftliche Praxisführungskonzept bildet. Ein solches Gründungskonzept sollte folgende Punkte, die zum Teil interdependent sind, beinhalten:

  • Standort und Praxisräume
    Der Standortwahl kommt insoweit eine entscheidende Rolle zu, als gerade die Bevölkerung am Standort in ihrer Struktur nach Alter, Versichertenstatus und Einkommen das zukünftige Einnahmepotenzial bestimmt. Auch die Erreichbarkeit der Praxis (z.B. Parkplätze, öffentliche Verkehrsmittel, Erdgeschoss) ist ein nicht zu unterschätzender Faktor für die Akzeptanz der Praxis.
  • Patientenstruktur
    Das angebotene Leistungsspektrum muss mit der Nachfrage nach zahnärztlichen Leistungen seitens der Patienten in Einklang gebracht werden können.
  • Investitionen
    Im Rahmen der Existenzgründung müssen Entscheidungen über die Notwendigkeit, Art und Höhe der Investitionen (z.B. medizinisch-technische Geräte) getroffen werden.
  • Finanzierung
    Die Laufzeit der Finanzierung der einzelnen Investitionen (z. B. Behandlungsstuhl) sollte annähernd mit der Nutzungsdauer der entsprechenden Investition übereinstimmen. Bei den langfristigen Finanzierungsformen wird zwischen Tilgungs-, Annuitäten- und endfälligem Darlehen unterschieden. Die einzelnen Darlehensarten unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich der Rückzahlung (s. unter Darlehenstilgung). Die Förderungsmöglichkeiten der Existenzgründung durch öffentliche Fördermittel wie z.B. den Unternehmerkredit der KfW-Mittelstandsbank oder das ERP-Kapital für Gründung sollte bei der Finanzierung mit berücksichtigt werden.
  • Praxiskosten
    Hier ist ein besonderes Augenmerk auf die Personalkosten zu richten, da die Personalkosten nach den Fremdlaborkosten in der Regel den größten Kostenblock bilden. Insbesondere der Auswahl, dem Einsatz und der Führung des Personals kommt eine entscheidende Bedeutung zu.
  • Steuern
    Es ist wichtig, an die Rücklagenbildung für spätere Steuerzahlungen zu denken.
  • Darlehenstilgung
    Je nach Darlehensart unterscheidet sich die Art der Rückzahlung der entsprechenden Fremdmittel. Während beim endfälligen Darlehen die Darlehenssumme am Ende der Laufzeit in einer Summe getilgt wird, erfolgt die Tilgung beim Tilgungs- sowie beim Annuitätendarlehen kontinuierlich während der Kreditlaufzeit. Das Tilgungsdarlehen zeichnet sich durch eine konstante Tilgungsrate aus; beim Annuitätendarlehen steigt die Tilgungsrate mit zunehmender Laufzeit.
  • Vorsorge
    Für Zeiten des Krankseins und des Alters ist an eine ausreichende Vorsorgebildung, und zwar auch für die Familie, zu denken.
  • Lebenshaltung
    Die Kosten für die private Lebenshaltung wie z.B. Miete, Nahrungsmittel, Urlaub, Hobby dürfen bei der Betrachtung einer Praxisgründung ebenfalls nicht außen vor gelassen werden.

Diese neun Punkte bilden die Basis für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg der Zahnarztpraxis.
Entscheidend ist – und das zeigt sich in diesen Punkten in aller Deutlichkeit – ,dass der Erfolg der eigenen Praxis primär von der Leistungsbereitschaft und nicht nur vom medizinischen, sondern eben auch vom betriebswirtschaftlichen Know-how des Zahnarztes abhängig ist.

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INKO (Investitions- und Kostenberatungsprogramm)

Eine erste Entscheidungshilfe zur Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit einer zahnärztlichen Existenzgründung bildet das Beratungsprogramm INKO, welches in Zusammenarbeit zwischen Organisationen der Heilberufe und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank für die Existenzgründungsberatung entwickelt worden ist. Das Programm steht bei einigen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie in allen Filialen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank kostenlos zur Verfügung.

Mit Hilfe von INKO können die Vorstellungen des Zahnarztes hinsichtlich seiner Praxisinvestitionen „durchgespielt“ werden. Die zur Realisierung der Vorstellungen des Zahnarztes erforderlichen Gesamteinnahmen werden berechnet. Aufgrund der so ermittelten quantitativen Informationen kann eingeschätzt werden, ob die errechneten Gesamteinnahmen bei realistischer Betrachtung und genauer Analyse der Konkurrenzlage am gewünschten Standort zu erzielen sind. Möglicherweise zeigt sich dann auch, dass und wie die Vorstellungen des Zahnarztes zu korrigieren, also realistischer zu gestalten sind. Mittels INKO ist es möglich, die Auswirkungen der wirtschaftlichen Entscheidungen bei der Praxisgründung überschaubar zu machen und mögliche Risiken zu quantifizieren. Die letzte Entscheidung liegt freilich immer beim Zahnarzt.

INKO ist ein interaktives Beratungsprogramm, das keine vorgefertigten Lösungen anbietet, sondern die intensive sachverständige Mitarbeit des Zahnarztes verlangt. So wenig es bei INKO um Standardlösungen geht, sondern um individuelle Lösungen, so wenig geht es um Entscheidungsersatz, sondern um Entscheidungshilfe. Das Gespräch zwischen Zahnarzt und Berater steht dabei im Mittelpunkt. Der Computer hat „nur“ eine unterstützende Funktion, die jedoch nicht zu unterschätzen ist.

Eine Beratung mit INKO sieht wie folgt aus:

  • Der Zahnarzt nennt seine Investitionsvorstellungen im Hinblick auf die Praxisausstattung und die medizinisch-technischen Geräte
  • Aufgrund dieser Angaben wird dem Zahnarzt ein Finanzierungsvorschlag unterbreitet
  • Der Zahnarzt gibt seine Personalwünsche, seinen Praxisraumbedarf und sonstigen Ausgabenpositionen (z.B. für Versicherungen, Material, Leasing) an
  • Danach nennt der Zahnarzt seine Vorstellungen hinsichtlich seiner privaten Lebenshaltung (z.B. Aufwendungen für die Lebenshaltung und Vorsorge)
  • INKO führt alle betrieblichen, privaten und steuerlichen Faktoren einer umfassenden Praxisgründungsplanung zusammen. Als Ergebnis werden die erforderlichen Mindesteinnahmen berechnet.

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Neugründung oder Übernahme

Die Frage Neugründung oder Übernahme spielt im Zusammenhang mit der Standortanalyse ebenfalls eine wichtige Rolle. Die Entscheidung für bzw. gegen die eine oder andere Niederlassungsform wird u.a. durch die Bevölkerungsdichte im regionalen Einzugsgebiet bzw. die Zahnarztdichte (Einwohner je behandelnd tätigem Zahnarzt) sowie die vorhandenen Möglichkeiten einer Übernahme (offener/gesperrter Zulassungsbezirk) beeinflusst.

Als generelle Vorteile einer Praxisübernahme gelten:

  • Keine bzw. kürzere Praxisanlaufzeiten (vorhandener Patientenstamm, die Praxis hat schon einen Namen, vorhandenes Beziehungsgeflecht zu Kollegen)
  • Bedarfsorientiertes Leistungsspektrum
  • Eingearbeitetes Personal
  • Funktionierende Praxisorganisation.

Als Nachteile einer Praxisübernahme sind folgende Punkte anzusehen

  • Fixierter Standort
  • Einpassen in vorgegebenen Ablauf (eingefahrene Strukturen und Organisation)
  • Mangelnde Gestaltungsmöglichkeiten (Praxisräume, Einrichtung).

Einen Überblick über das durchschnittliche Finanzierungsvolumen bei der Einzelpraxisgründung bietet die vom Institut Deutscher Zahnärzte und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank jährlich gemeinsam publizierte Investitionsanalyse. Im Rahmen dieser Analyse wird das Finanzierungsvolumen bei der Praxisgründung detailliert getrennt nach Neugründung und Übernahme sowie alten und neuen Bundesländern betrachtet. Für die neuen Bundesländer jedoch ist die Anzahl der auswertbaren Einzelpraxisneugründungen seit 2003 zu gering als das diese auswertbar sind. Die nachfolgenden Übersichten liefern einen ersten Überblick.


Finanzierungsvolumen bei der Einzelpraxisgründung

Finanzierungsvolumen bei der Einzelpraxisgründung


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EDV

Bei Übernahme oder Gründung einer Praxis ist die Auseinandersetzung mit dem Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien unerlässlich. Insbesondere die Anbindung der Praxis an das Internet bietet dem Praxisinhaber die Gelegenheit, Prozesse effizienter zu gestalten und dadurch Prozesskosten in der Praxis zu minimieren. Die Auswahl der richtigen Technologien ist notwendig, um die heutigen Prozesseffizienzen als auch die zukünftige Telematikinfrastruktur und deren Komponenten nutzen zu können.
Dabei spielt die Auswahl des Internet-Providers eine sehr wichtige Rolle. Praxen haben hinsichtlich des Internetzugangs ein anderes Anforderungsprofil als private Haushalte. So kommt dem Thema Sicherheit aufgrund des sensiblen Datenbestandes in einer Praxis eine exponierte Bedeutung zu. Folglich sollte ein Internet- Provider beauftragt werden, der sich mit den besonderen Anforderungen der Praxen auskennt. So bietet zum Beispiel die dgnservice mit dem Deutschen Zahnarzt-Netz (www.dzn.de) einen Online- Dienst an, der sich speziell an Zahnärzte richtet. Teilnehmer können mit ihrem Praxisrechner über das DZN gesichert auf das Internet zugreifen und erhalten zudem Zugang zu einem Funktions- und Inhaltsangebot, das auf ihre beruflichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Ist die Basis mit einem sicheren Internetzugang gelegt, können Praxisinhaber durch dessen Nutzung nachhaltige Mehrwerte für ihre Praxis erzielen. Beispielsweise bieten einige Kassenärztliche Vereinigungen wie die KZV Nordrhein und die KZV Westfalen-Lippe die Online-Abrechung der zahnärztlichen Leistungen an. Dies spart Zeit, Geld und eröffnet dem Nutzer darüber hinaus weitere Services. Sofortiges Feedback zur Vollständigkeit der übermittelten Abrechnungsunterlagen, Abruf des aktuellen Kontostandes, Nachverfolgung der Zahlungshistorie und der gesamten KZV-Korrespondenz sind nur einige Funktionen, die das Abrechnungsportal www.mykzv.de der KZV Nordrhein für Zahnärzte bereit hält.
Um die gesamte Bandbreite an Services der KZV Nordrhein und der KZV Westfalen-Lippe nutzen zu können, ist der Einsatz der medisign ZOD Card der medisign GmbH (www.medisign.de) notwendig. Dabei handelt es sich um eine Signaturkarte, mit der sich der Inhaber eindeutig gegenüber den jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen identifizieren und sensible Informationen wie Patientendaten sicher verschlüsseln kann. Die Anschaffung und Nutzung der medisign ZOD Card wird zudem von den KZVen Nordrhein und Westfalen-Lippe finanziell gefördert.

Informieren Sie sich bei Ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung, ob diese die Online-Abrechnung per medisign ZOD Card anbietet.

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